Stadtkrankenhaus öffnet Außenterrasse für Patienten und ihre Besucher
Corona-Regeln und Testpflicht bleiben bestehen
Nach mehr als zwei Corona-Jahren lädt der Außenbereich der Cafeteria im Stadtkrankenhaus Korbach Patienten und ihre Besucher wieder zum Sonne tanken ein. Wie auch im Innenbereich der Cafeteria selbst gilt: bis 14.00 Uhr sind die Plätze den Mitarbeitenden des Hauses und des Rettungsdienstes vorbehalten, von 14.00 bis 17.00 Uhr ausschließlich Patienten und ihren Besuchern.
Mit der konsequenten Trennung der Mitarbeiter- und Besucherströme im Bereich der Cafeteria möchten die Verantwortlichen im Stadtkrankenhaus an einem wichtigen Punkt der Corona-Schutzmaßnahmen festhalten. „Im Verzehr von Speisen und Getränken wird der Mundschutz abgenommen“, erläutert Geschäftsführer Sassan Pur. „Aus diesem Grund haben wir die einzelnen Gruppen mit unterschiedlichen Besuchszeiten in der Cafeteria belegt. Während für unsere Mitarbeiter die Mittagszeit die wichtigste Verweilzeit ist, legen Patenten und Besucher mehr Wert auf die Kaffeezeit am Nachmittag. So werden wir allen Wünschen gerecht.“ Zudem sei es jederzeit Mitarbeitern, Patienten und deren Besuchern möglich, Getränke und Speisen zum Mitnehmen in der Cafeteria zu erwerben. Die Cafeteria ist Mo-Fr: 8.00 – 17.00 Uhr und Sa, So und Feiertage: 11.00 – 17.00 Uhr geöffnet.
Corona-Regeln im Stadtkrankenhaus bleiben bestehen
An den allgemeinen Corona-Regelungen ändert sich im Stadtkrankenhaus Korbach nichts: Patienten werden im Krankenhaus weiter kostenlos getestet, Besucher müssen ein gültiges Testzertifikat mitbringen. Dieses ist mit Hinweis auf einen Besuch im Krankenhaus oder Pflegeheim an den Bürgerteststellen nach wie vor kostenlos. Zudem gelten zum Schutz Aller weiterhin folgende Corona-Schutzmaßnahmen:
- Während den Besuchszeiten, täglich in der Zeit von 10.30 – 12.00 Uhr sowie 15.00 – 19.00 Uhr), sind pro Patient pro Tag max. zwei Besucher gestattet
- Alle Besucher müssen einen offiziellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 h) vorlegen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
- Für Besucher (auch für Kinder) gilt Maskenpflicht, wobei mindestens Mund-Nasen-Schutz besser aber FFP2-Masken verwendet werden müssen.
- Besuche auf der Intensivstation sind nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich
„Der Schutz unserer Patienten, aber auch unserer Mitarbeiter und der Besucher selbst, hat absolute Priorität“, sagt Dr. Arved-Winfried Schneider, Ärztlicher Direktor im Stadtkrankenhaus. „Natürlich ist uns bewusst, dass sich insbesondere geimpfte Besucher einen Wegfall der Testpflicht vor Patientenbesuchen wünschen würden. Die Impfung bietet uns den größtmöglichen Schutz – dennoch können auch Geimpfte weiterhin Viren übertragen. Daher gilt es die Schwächsten, unsere Patienten, weiterhin bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen.“ Das Stadtkrankenhaus appelliert daher an Alle, weiterhin die angebotenen Schutzimpfungen zu nutzen und die Schutzmaßnahmen in öffentlichen Bereichen einzuhalten.