Neue gesetzliche Änderungen der Besuchervorschriften und neu angepasste Besuchszeiten

Der Gesetzgeber hat zum 15. Juli 2020 die Vorschriften zur Besucherregelung in Krankenhäuser gelockert. Patienten dürfen zwei Besucher benennen, die dann in Summe innerhalb der ersten sechs Tage zweimal zu Besuch kommen dürfen. Entweder jeder einzeln einmal, oder eine Person zweimal oder es ist auch möglich, zusammen zweimal zu besuchen. Ab dem siebten Tag dürfen die Patienten täglich von den zwei benannten Personen besucht werden. Ausgenommen von den Einschränkungen in den ersten sechs Tagen sind Väter von Neugeborenen und Eltern von Minderjährigen, sowie Angehörige von Patienten im Sterbeprozess. Die Gruppen dürfen schon ab dem ersten Tag täglich kommen.

Zum Schutz der Patienten, der Mitarbeiter und der Besucher hat das Stadtkrankenhaus Korbach feste Besuchszeiten eingeführt und bittet um Verständnis, diese einzuhalten. Ein Besuch ist zu folgenden Besuchszeiten möglich: Täglich von 10:30 Uhr – 12.00 Uhr und von 15:00 – 19.00 Uhr.

Wichtige Schutzmaßnahmen beim Betreten der Klinik, wie Maskenpflicht, das Einhalten des Abstandsgebots von 1,5 m und die Händedesinfektion sind besonders zum Schutz der geschwächten Patienten unbedingt einzuhalten.

„Wir wollen unnötige Frequentierungen und Wartezeiten in den einzelnen Bereichen vermeiden“, erklärt Pur. Daher werden alle Besucher gebeten sich am Haupteingang am Empfang der Klinik zu registrieren.

Dort muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Im Foyer werden dafür zwei Stehtische mit Schreibmaterial und Vorlagen zum Ausfüllen bereit liegen.

Auch wird auf der Website des Stadtkrankenhauses unter  www.krankenhaus-korbach.de  das Gesundheitsdokument als Download zur Verfügung stehen, so dass es bequem zu Hause ausgefüllt werden kann und Wartezeiten vor Ort minimiert.

Ebenso findet am Empfang eine Überprüfung der Identität statt, daher ist das Mitführen eines Ausweisdokuments wichtig. Vom Patienten nicht benannte Besucher können nicht in das Krankenhaus gelassen werden. Daher empfiehlt es sich, vor dem Besuch bei dem Patienten zu informieren, ob man als Besucher benannt worden ist.

Die Cafeteria bleibt auf Grund der Auflagen für externe Kunden weiterhin geschlossen und ist nur von stationären und ambulanten Patienten bei Mitnahme der Speisen oder Getränke („to go“) zu benutzen.

„Uns ist bewusst, dass die zusätzlichen Dokumentationen für alle Geduld und einen erheblichen Mehraufwand bedürfen. Zum Schutz für unserer Patienten bitten wir daher für Verständnis und Einhaltung der vorgegeben Maßnahmen.“, betont Pur. „Die Menschen müssen weiterhin geduldig bleiben und dabei helfen, die Anzahl der Corona-Infektionen so gering als möglich zu halten, insbesondere bei uns im Haus.“

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