MVZ in Korbach und Bad Arolsen ermöglichen digitale Videosprechstunde
Patientinnen, die Fragen zu Gynäkologie und Geburtshilfe haben, in Corona-Zeiten jedoch den Gang in die Praxis scheuen, können sich ab sofort während einer digitalen Videosprechstunde medizinisch beraten lassen. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) hat dafür in Korbach und der Zweigpraxis Bad Arolsen die technischen Möglichkeiten geschaffen.
„Als Frauenärzte sind wir in allen Lebensphasen für unsere Patientinnen da – von der Teenager-Sprechstunde über die Schwangerschaft bis in die Wechseljahre. Im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie haben viele unserer Patientinnen Fragen, scheuen aber den Praxisbesuch“, erläutert Dr. Brigitte Schüttler aus dem MVZ in Bad Arolsen. „Mit unserer Videosprechstunde bieten wir unseren Patientinnen eine umfassende ärztliche Betreuung und einen direkten, persönlichen Austausch“, ergänzt Christine Seidel aus dem MVZ Korbach. Dies ersetze nicht die regelmäßig stattfinden Vorsorgeuntersuchungen und auch für die Abklärung akuter Gesundheitsbeschwerden müsse man weiter persönlich in die Praxis kommen, so die versierten Gynäkologinnen. Aber gerade beim gestiegen Beratungsbedarf können man den Patientinnen auf diese Weise den Weg in die Praxis ersparen. Dafür benötigen Interessenten lediglich ein Smartphone und einen Internetzugang. Nach telefonischer Terminvereinbarung in einer der beiden gynäkologischen Praxen bekommen die Teilnehmerinnen einen sicheren Link per SMS oder E-Mail. Der persönliche Link ist datenschutzrechtlich abgesichert so dass niemand anderes darauf zugreifen kann. Zu dem vereinbarten Termin wählen sich die Teilnehmerinnen über den Link ein und können von zu Hause aus ihre Fragen persönlich mit den Ärztinnen besprechen. Die neue Online-Sprechstunde bringe elementaren Nutzen für eine moderne, flächendeckende Versorgung gerade in ländlichen Regionen, in denen die Wege in die Praxis oftmals etwas weiter seien. „Der telemedizinisch gestützte Arztbesuch kann sicher, schnell und ohne lange Wartezeiten von gesetzlich Versicherten, Privatpatienten und Selbstzahlern gleichermaßen wahrgenommen werden“, so Dr. Schüttler und Seidel.