Stadtkrankenhaus Korbach lockert Corona-Besucherregelungen
Ab dem 8. Juni 2021 sind Besucher mit einem vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus sowie Genesene von den Besuchsbeschränkungen im Stadtkrankenhaus Korbach ausgenommen. Für alle anderen gelten die Bestimmungen des Landes Hessen zum Besuchsverbot. Patientinnen und Patienten können an den ersten sechs Tagen ihres Aufenthalts maximal zwei Besuche von jeweils bis zu zwei vorher benannten Personen gleichzeitig empfangen. Ab dem siebten Tag des Aufenthalts sind täglich Besuche von jeweils bis zu zwei Personen möglich. Voraussetzung ist, dass die Besucher einen tagesaktuellen negativen Schnelltest am Eingang vorlegen.
„Vollständig geimpfte und genesene Besucher sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. Sie dürfen ab dem ersten Tag des Aufenthaltes auch ohne negativen Schnelltest zum Patientenbesuch ins Stadtkrankenhaus“, erklärt Dr. Arved-Winfried Schneider, Ärztlicher Direktor. „Wir sind froh, dass sich aktuell die Inzidenzwerte stabilisieren und unsere Patienten in diesem Zuge wieder Besucher empfangen können. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS-Maske) oder einer FFP2-Maske, die regelmäßige Händehygiene und die Abstandsregeln bleiben im gesamten Krankenhaus und den angegliederten Arztpraxen weiter verpflichtend.“
Übersicht über die aktuelle Besucherregelung im Stadtkrankenhaus:
- Besuche sind täglich in der Zeit von 10:30 Uhr – 12.00 Uhr und von 15:00 – 19.00 Uhr möglich
- Alle Besucher müssen sich am Empfang zur Besuchsberechtigung registrieren.
- Zusätzlich zur Registrierung ist der Nachweis eines negativen Schnelltests eines anerkannten Testzentrums nötig (nicht älter ist als 24 Stunden). Die Schnelltestregelung gilt nicht für Geimpfte oder Genesene, die im Gegenzug aber einen gültigen Nachweis (Impfpass bzw. Genesenenbescheinigung des Gesundheitsamtes) vorlegen müssen.
- Kinder ab sieben Jahren benötigen für einen Besuch im Stadtkrankenhaus ebenfalls einen negativen Schnelltest. Wir bitten darum, jüngere Kinder nach Möglichkeit nicht mit ins Krankenhaus zu bringen.