Stadtkrankenhaus hat VAV-Zulassung
Ein Dachziegel fällt auf den Kopf, die Kettensäge rutscht in den Finger oder man stürzt von der Leiter: Arbeitsunfälle passieren schnell. Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn er während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin oder von dort zurück passiert. Dies gilt auch für Unfälle während der Schulzeit. Die Besonderheit an Arbeitsunfällen ist, dass diese nur in speziell dafür zugelassenen Kliniken oder Praxen versorgt werden dürfen. Mit der Ausweisung des so genannten Verletzungsarten-Verfahrens (VAV) verfügt die Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach über die Berechtigung, auch schwere Arbeitsunfälle zu behandeln. „Das ist für ein Krankenhaus keinesfalls selbstverständlich“, erläutert Sassan Pur, Geschäftsführer der Klinik. „Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser am Verletzungsarten-Verfahren. Diese müssen im Hinblick auf die Schwere der Verletzungen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen“, verdeutlicht Pur.
Arbeitsunfälle unterliegen der Besonderheit, dass sie in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgesichert werden und nicht über die Krankenkassen. Die Berufsgenossenschaften übernehmen nicht nur die Behandlungskosten, sondern begleiten auch den Heilverlauf unterstützend, sodass alle Maßnahmen, die der Wiederherstellung und der Reintegration in den Beruf dienen, frühzeitig eingeleitet werden können. Zudem entschädigen die Berufsgenossenschaften die Verletzten finanziell bei eventuell verbleibenden Funktionsstörungen, die die Erwerbsfähigkeit des Patienten mindern würden. Der Versicherungsumfang geht also weit über die Leistungen der normalen Krankenkassen hinaus.
Nur speziell zugelassene Kliniken dürfen schwere Arbeitsunfälle behandeln. Voraussetzungen dafür sind eine spezialisierte fachliche Qualifikation der Ärzte sowie besonders hohe Anforderungen an die räumliche Ausstattung und an die hygienischen Verhältnisse des Krankenhauses. Diese Bedingungen werden von den Berufsgenossenschaften regelmäßig überprüft.
Bundesweit sind mehr als 500 Krankenhäuser und Kliniken in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 65.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Verletzungsartenverfahren versorgt. „In Korbach behandeln wir nach Arbeitsunfällen häufig Verletzungen wie beispielsweise komplizierte Frakturen von Beinen, Becken und Hüfte“, berichtet Dr. Arne Fittje, Chefarzt der Abteilung für Orthopädie, Unfallchirurgie und Wirbelsäulenchirurgie im Stadtkrankenhaus Korbach.
Jährlich werden in der Klinik 240 Arbeitsunfälle stationär und 1.600 ambulant behandelt; ca. 90 Patienten fallen dabei unter das VAV und gelten als schwere Arbeitsunfälle. „Betroffene sollten bei der ersten Behandlung auch immer gleich darauf hinweisen, dass sie einen Arbeitsunfall hatten“, rät Dr. Fittje. Ansonsten könne es hinterher Probleme mit der Kostenübernahme geben. Denn für Arbeitsunfälle sei nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung zusammen mit den Berufsgenossenschaften zuständig. Ihnen müssen Arbeitsunfälle spätestens nach drei Tagen gemeldet werden, sagt Fittje.