Ein Dachziegel fällt auf den Kopf, die Kettensäge rutscht in den Finger oder man stürzt von der Leiter: Arbeitsunfälle passieren schnell. Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn er während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin oder von dort zurück passiert. Dies gilt auch für Unfälle während der Schulzeit.
Die Besonderheit an Arbeitsunfällen ist, dass diese nur in speziell dafür zugelassenen Kliniken oder Praxen versorgt werden dürfen. Mit der Ausweisung des so genannten Verletzungsarten-Verfahrens (VAV) verfügt das Stadtkrankenhaus Korbach über die Berechtigung, auch schwere Arbeitsunfälle zu behandeln. Voraussetzungen dafür sind eine spezialisierte fachliche Qualifikation der Ärzte sowie besonders hohe Anforderungen an die räumliche Ausstattung und an die hygienischen Verhältnisse des Krankenhauses. Diese Bedingungen werden von den Berufsgenossenschaften regelmäßig überprüft. Nur speziell zugelassene Kliniken dürfen schwere Arbeitsunfälle behandeln.
Arbeitsunfälle unterliegen der Besonderheit, dass sie in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgesichert werden und nicht über die Krankenkassen. Die Berufsgenossenschaften übernehmen nicht nur die Behandlungskosten, sondern begleiten auch den Heilverlauf unterstützend, sodass alle Maßnahmen, die der Wiederherstellung und der Reintegration in den Beruf dienen, frühzeitig eingeleitet werden können. Zudem entschädigen die Berufsgenossenschaften die Verletzten finanziell bei eventuell verbleibenden Funktionsstörungen, die die Erwerbsfähigkeit des Patienten mindern würden. Der Versicherungsumfang geht also weit über die Leistungen der normalen Krankenkassen hinaus.
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