Neue Besuchsregelungen im Stadtkrankenhaus Korbach
Im Zuge der andauernden Corona-Pandemie hat das Stadtkrankenhaus Korbach die Regelungen für Patientenbesuche erneut angepasst. „Wir befinden wir uns immer noch in einer Zeit, in der wir aufgrund des Corona-Virus vorsichtig sein müssen. Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter sowie zu eigenen Schutz der Besucher gelten daher neben der bundesweiten 3-G-Regel (Geimpfte, Genesene, Getestete) im Stadtkrankenhaus weitere Vorsichtsmaßnahmen.“, erläutert Arved-Winfried Schneider, Ärztlicher Direktor der Korbacher Klinik.
Besuche sind aktuell nur möglich für Personen, die eine der 3-G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) erfüllen und dies mittels gültiger Dokumente nachweisen können. „Besucher sollten zudem auch ihren Personalausweis am Empfang bereit halten“, rät Dr. Schneider. Denn Krankenhäuser seien weiterhin verpflichtet alle Besucher zu registrieren. Im Krankenhaus, in den Arztpraxen des angrenzenden Medizinischen Versorgungszentrums sowie auf dem gesamten Krankenhausgelände gelte zudem weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Neu sei hingegen an dem 27. August im Stadtkrankenhaus, dass Patienten für die Dauer ihres Aufenthaltes insgesamt bis zu vier Besucher benennen dürfen. Dabei gilt: Pro Tag darf jeweils eine der benannten Personen empfangen werden. Die Besuchsdauer sollte eine Stunde nicht überschreiten und während der aktuellen Besuchszeiten stattfinden: täglich 10:30 Uhr – 12.00 Uhr und 15:00 – 19.00 Uhr.